Fallschutz unter Spielgeräten

TÜV-geprüftes Spielplatz-Fallschutzmaterial!

 

Ab einer freien Fallhöhe von 0,60 m ist laut DIN EN 1176/1177 ein sogenannter „stoßdämpfender Boden" unterhalb von Spielplatzgeräten erforderlich. Holzhackschnitzel sind als Fallschutz an Geräten für Spielplätze zulässig und ergeben zudem ein optisch ansprechendes Bild.

 

Bei diesen Hackschnitzeln handelt es sich um ein spezielles rindenfreies Häckselmaterial nach DIN EN 1176/1177.

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